Auf dieser Seite werden einige Fragen beantwortet, die uns Interessentinnen und Interessenten oft stellen.
Lehrgang
- Viel Neues, Interessantes lernen
- Sicherheit im Umgang mit historisch wertvollen Bauten und anderen Objekten
- Sicherheit in Diskussionen mit Architekten, Bauherren etc., wenn es um die handwerkliche Umsetzung einer Idee geht.
- Viele Leute kennen lernen (Netzwerk)
- Einen eidg. anerkannten Fachausweis mit geschütztem Titel und damit ein wertvolles Papier bei Bewerbungen um eine interessante Stelle.
- Als Selbständiger bessere Möglichkeiten, an Prequalifikationen teilzunehmen
- Als Mitarbeiter ein Vorteil, wenn der Arbeitgeber sich für einschlägige Aufträge bewirbt.
Wichtig: Bezüglich Zulassung muss zwischen Lehrgang und Prüfung unterschieden werden (siehe auch Zulassungskriterien Prüfung).
Zum Lehrgang wird (im Rahmen des Platzangebots) jede und jeder zugelassen, der die im jeweiligen Modul definierten Kriterien erfüllt (siehe Moduldefinitionen). In erster Linie sind das:
- Vorkenntnisse, die für die erfolgreiche Teilnahme am Modul erforderlich sind
- Interesse an der handwerklichen Arbeit an historisch wertvollen Objekten
Hintergrund: Wir sind interessiert, dass auch Leute einzelne oder alle Module besuchen, die nicht Handwerker/innen sind, sondern Leute, die mit dem Handwerk zu tun haben, beispielsweise Denkmalpflegerinnen oder Architekten. Die Zulassungskriterien zu den Modulen können von der Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des Trägervereins bestimmt werden, die Zulassung zur Prüfung muss vom SBFI, also dem zuständigen Bundesamt genehmigt werden. Im Einzelfall entscheidet die QSK über die Zulassung, insbesondere auch über die Anerkennung von gleichwertigen Kursen als Basis für die Zulassung.
Ja, das können Sie. Der Nachweis bezüglich Erfahrung im Umgang mit historisch wertvollen Bauten muss erst bei der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Allerdings ist es ratsam, wenn Sie möglichst rasch versuchen, entsprechende Arbeiten zu erhalten, denn man lernt nun mal mehr, wenn man in der Praxis erlebt, was im Unterricht erzählt wird.
Es sind – berufsbegleitend – verschiedene Module zu besuchen. Daneben sind Aufgaben zu lösen. Welche Module zu besuchen sind, zeigt der Modulbaukasten. Dort ist auch dargestellt, wie viel selbständige Lernarbeit anfällt.
Ein Beispiel dazu: Holzbauer besuchen die Module U1, U2, H3 bis H5, vgl. Modulbaukasten. Das Modul U1 umfasst 96 Lektionen verteilt auf 4 Blöcke von je 3 Tagen Dauer (Schulort Biel) oder auf 6 Blöcke von je 2 Tagen Dauer (Schule Rothenburg). Für Aufgaben und weitere selbständige Lerntätigkeit sind bei Modul U1 40 Stunden einzuplanen. Alle 5 Module zusammen umfassen 331 Lektionen Unterricht. Daneben sind 223 Stunden für Aufgaben und Ähnliches einzurechnen.
Darüber geben die Moduldefinitionen Auskunft. Sie zeigen auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, den vermittelten Stoff, die Ziele und die Gestaltung des Abschlusses. Wie der Unterricht abläuft, wann er stattfindet und wer unterrichtet, ist von den Anbietern der Module abhängig.
Der Lehrgang beginnt jeweils im Januar mit dem Grundmodul U1. Der Unterricht erstreckt sich über insgesamt eineinhalb Jahre, danach steht ein halbes Jahr für die abschliessende Projektarbeit und Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Die eidgenössische Abschlussprüfung findet im Frühling/Frühsommer statt.
Die Kosten für die Ausbildung betragen (Stand 2021):
Fachrichtung Gartenbau: CHF 18’335 – 18’735
Fachrichtung Holzbau: CHF 13‘800
Fachrichtung Malerei: CHF 13‘900
Fachrichtung Mauerwerk/Verputz: CHF 13‘800
Fachrichtung Möbel/Innenausbau: CHF 18‘140
Fachrichtung Naturstein: CHF 13‘900
Fachrichtung Pflästerung/Trockenmauerwerk: CHF 20‘135
Fachrichtung Stuck: CHF 14‘000
Der Lehrgang wird vom Bund subventioniert. Nach Ablegen der eidgenössischen Abschlussprüfung werden den Absolventen 50% der Kurskosten auf Antrag rückerstattet (unabhängig vom Prüfungserfolg). Zusätzlich gewähren auch die meisten Berufsverbände ihren Mitgliedern finanzielle Unterstützung.
Ja, das ist möglich. Die Modulabschlüsse sind sieben Jahre gültig. Die Prüfung muss somit nach maximal sieben Jahren absolviert werden.
Es wird immer wieder Spezialfälle geben. Über die Zulassung zur Ausbildung oder einen Teil der Ausbildung entscheidet der Anbieter der Ausbildung, über die Zulasssung zur Prüfung die Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des Trägervereins.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können sich bereits erbrachte Lernleistungen anrechnen lassen: Die Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des Trägervereins kann Sie vom Besuch bestimmter Module befreien. Zwei Wege sind vorgesehen:
- Sie legen einen Ausweis vor, der zeigt, dass Sie eine gleichwertige Ausbildung besucht haben. Dann wird dieser Ausweis als gleichwertig zum Abschluss eines bestimmten Moduls (oder mehrerer Module) anerkannt.
- Sie müssen zwar an der Schlussprüfung eines Moduls (Kompetenznachweis) teilnehmen, werden aber vom Besuch des vorbereitenden Unterrichts befreit.
Prüfung
Wichtig: Bezüglich Zulassung muss zwischen Lehrgang und Prüfung unterschieden werden (siehe auch Zulassungskriterien Lehrgang).
Zur eidgenössischen Abschlussprüfung (Berufsprüfung) wird zugelassen, wer die folgenden Kriterien erfüllt:
- Abgeschlossene Lehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung in einem Beruf der gewählten Fachrichtung plus zwei Jahre Berufserfahrung ODER (ohne EFZ/Ausbildung) sechs Jahre Berufserfahrung in einem Beruf der gewählten Fachrichtung.
- Mindestens ein Jahr Berufspraxis mit historisch wertvollen Objekten ODER wesentliche Beteilung an fünf Projekten an historisch wertvollen Objekten.
- Erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen.
Die Kosten für die eidgenössische Abschlussprüfung betragen CHF 1850 (Stand 2018).
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