Nein, das müssen Sie nicht. Sie können sich bereits erbrachte Lernleistungen anrechnen lassen: Die Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des Trägervereins kann Sie vom Besuch bestimmter Module befreien. Zwei Wege sind vorgesehen:
- Sie legen einen Ausweis vor, der zeigt, dass Sie eine gleichwertige Ausbildung besucht haben. Dann wird dieser Ausweis als gleichwertig zum Abschluss eines bestimmten Moduls (oder mehrerer Module) anerkannt.
- Sie müssen zwar an der Schlussprüfung eines Moduls (Kompetenznachweis) teilnehmen, werden aber vom Besuch des vorbereitenden Unterrichts befreit.
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