Welche Zulassungskriterien gelten für den Lehrgang?

Wichtig: Bezüglich Zulassung muss zwischen Lehrgang und Prüfung unterschieden werden (siehe auch Zulassungskriterien Prüfung).

Zum Lehrgang wird (im Rahmen des Platzangebots) jede und jeder zugelassen, der die im jeweiligen Modul definierten Kriterien erfüllt (siehe Moduldefinitionen). In erster Linie sind das:

  • Vorkenntnisse, die für die erfolgreiche Teilnahme am Modul erforderlich sind
  • Interesse an der handwerklichen Arbeit an historisch wertvollen Objekten

Hintergrund: Wir sind interessiert, dass auch Leute einzelne oder alle Module besuchen, die nicht Handwerker/innen sind, sondern Leute, die mit dem Handwerk zu tun haben, beispielsweise Denkmalpflegerinnen oder Architekten. Die Zulassungskriterien zu den Modulen können von der Qualitätssicherungs-Kommission (QSK) des Trägervereins bestimmt werden, die Zulassung zur Prüfung muss vom SBFI, also dem zuständigen Bundesamt genehmigt werden. Im Einzelfall entscheidet die QSK über die Zulassung, insbesondere auch über die Anerkennung von gleichwertigen Kursen als Basis für die Zulassung.

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