Wichtig: Bezüglich Zulassung muss zwischen Lehrgang und Prüfung unterschieden werden (siehe auch Zulassungskriterien Lehrgang). Zur eidgenössischen Abschlussprüfung (Berufsprüfung) wird zugelassen, wer die folgenden Kriterien erfüllt: Abgeschlossene Lehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung in einem Beruf der gewählten Fachrichtung plus zwei Jahre Berufserfahrung ODER (ohne EFZ/Ausbildung) sechs Jahre Berufserfahrung in einem Beruf…
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Nächster Lehrgang
Der nächste Lehrgang „Handwerker/in in der Denkmalpflege“ beginnt im Januar 2025.
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