Ja, das können Sie. Der Nachweis bezüglich Erfahrung im Umgang mit historisch wertvollen Bauten muss erst bei der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Allerdings ist es ratsam, wenn Sie möglichst rasch versuchen, entsprechende Arbeiten zu erhalten, denn man lernt nun mal mehr, wenn man in der Praxis erlebt, was im Unterricht…
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Nächster Lehrgang
Der nächste Lehrgang „Handwerker/in in der Denkmalpflege“ beginnt im Januar 2025.
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