24.06.2015

Sanierung von denkmalgeschützten Häusern

Bevor ein Gebäude saniert wird, sollte Kontakt mit der kantonalen Denkmalpflege aufgenommen werden. Ist das Gebäude auf der Inventarliste erfasst, ist es wichtig das Projekt mit der Denkmalpflege abzusprechen. Ein Bericht aus dem Schweizer Land und Leben.

«Denkmalpflege ist immer ein Kompromiss». Schweizer Land und Leben, 24. Juni 2015